Allgemeine Geschäftsbedingungen

(Stand: 01.12.2022)

Die Geschäftsbedingungen regeln die Rechtsbestimmungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer. Sie gelten ergänzend zu den individuellen vertraglichen Bestimmungen und sind jedem Auftraggeber bei Unterzeichnung des Vertrages vorzulegen.

 

§1 Auftragnehmer und Auftraggeber

(1) Auftraggeber kann natürliche Person, Verbraucher/in, Unternehmer/-in und juristische Person sein. Entsprechend der ausgehandelten vertraglichen Vereinbarungen können Auftraggeber unterschiedliche Bezeichnungen haben.

(2) Das Erlebnispädagogische Bildungsnetzwerk GbR – im Folgenden als ‘wir’ oder ‘uns’ bezeichnet - ist Auftragnehmer.

 

§2 Angebot und Vertragsabschluss

(1) Wir erstellen für jede/n Auftraggeber/-in ein individuelles Angebot.

(2) Die Anmeldung an einem Workshop, Teamcoaching oder Einzelcoaching (im Folgenden Veranstaltung genannt), einer Weiterbildung bzw. Zusatzqualifikation erfolgt grundsätzlich schriftlich. Mit der Unterzeichnung des Vertrages / Annahme des Angebotes erfolgt die Anerkennung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

(3) Wir können dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Anmeldebestätigung in digitaler Form per Mail oder per Post an die jeweils durch den/die Auftraggeber/-in angegebene Adresse annehmen.

(4) Erst mit unserer Anmeldebestätigung kommt ein Vertrag zustande.

 

§3 Überlassene Unterlagen

(1) An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem/der Auftraggeber/-in überlassenen Unterlagen, wie z.B. Dokumente, Handouts, Zeichnungen etc., behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dem/der Auftraggeber/-in unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung.

(2) Soweit wir das Angebot des/der Auftraggebers/-in nicht innerhalb der Frist von § 2 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.

 

 

§4 Leistungen

(1) Wir verpflichten uns zur vollständigen Erbringung der vereinbarten Leistung. Die Leistungsvereinbarung wird per Vertrag / Angebot individuell festgelegt.

(2) Wir garantieren eine gewissenhafte Vorbereitung und das ordnungsgemäße Erbringen der vertraglichen Leistung.

(3) Die Leistungserbringung kann in unseren Räumlichkeiten, Räumlichkeiten Dritter oder in der freien Natur erfolgen.

(4) Wir behalten uns vor aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen und unter Berücksichtigung des Wetters und anderer in der Natur liegender Einschränkungen und Unwägbarkeiten Programmänderungen durchzuführen.

(5) Erbrachte vertragliche Leistung kann zu positiven sowie auch zu negativen Auswirkungen führen.

 

§5 Programmabsagen, Preis- und Leistungsänderungen

(1) Wird das Programm in Folge – bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare - höhere Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl wir als auch der/die Auftraggeber/-in den Vertrag schriftlich kündigen. Mögliche Rechtsfolgen nach BGB bleiben unberührt.

(2) Wir können von dem Vertrag bis zu zwei Wochen vor Programmantritt vom Vertrag zurücktreten, wenn die Durchführung des Programms nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns unzumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für dieses Programm so gering ist, dass uns im Falle einer Durchführung des Programms entstehende Kosten eine Überschreitung der Wirtschaftlichkeit bezogen auf das Programm, bedeuten würde. Dieses Rücktrittsrecht tritt nur in Kraft, wenn wir die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten haben.

(3) Wird das Programm aus dem Grund des §4 Absatz 2 abgesagt erhält der/die Auftraggeber/-in seinen/ ihren bisherigen eingezahlten Programmpreis zurück.

(4) Preisänderungen durch Dritte sind von dem/von der Auftraggeber/-in zu tragen.

(5) Änderungen der Leistungen aufgrund unvorhersehbarer höherer Gewalt können kurzfristig und formlos erfolgen.

(6) Werden uns während der Leistungserbringung weitere oder andere Themen ersichtlich, die zu einer Verbesserung der Zielqualität führen, können wir eine Veränderung der Leistung vorschlagen.

(7) Leistungsänderungen können erfolgen, wenn aufgrund ökologischer oder anderer Gründe des Naturschutzes betreffend diese nicht wie geplant stattfinden können. Dazu zählen insbesondere Gelände-, Fels- und Flusssperrungen.

 

§6 Preise und Zahlungsmodalitäten

(1)   In unseren Preisen ist die Umsatzsteuer enthalten. Übernachtungsleistung, Sondergebühren, Transferkosten werden gesondert und individuell aufgeführt.

(2) Die Zahlung unseres Honorars hat ausschließlich auf die genannte Bankverbindung zu erfolgen. Der Abzug von Rabatten ist nur bei schriftlicher gesonderter Vereinbarung zulässig.

(3) Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungslegung zu zahlen. Verzugszinsen werden in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Für den Fall, dass wir einen höheren Verzugsschaden geltend machen, hat der Auftragnehmer die Möglichkeit, uns nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden überhaupt nicht oder in zumindest wesentlich niedrigerer Höhe angefallen ist.

 

§ 7 Kündigung, Abbruch und Nichtantritt

(1) Beide Vertragsparteien können jederzeit vom Vertrag zurücktreten.

(2) Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

(3) Nach Ausspruch der Kündigung sind die innerhalb der folgenden 2 Werktage vereinbarten Beratungs-/Coachingsitzungen voll zu vergüten.

(4) Erfolgt eine Kündigung, Abbruch oder Nichtantritt Seitens des/der Auftraggebers/-in oder Leistungsempfängers/-in sind wir berechtigt eine angemessene Entschädigung zu verlangen. Im Falle des Auflösens des Vertrages entstehen dem/der Auftraggeber/-in folgende Stornierungskosten:

Bis 60 Tage                             15%,

59 bis 30 Tage                        30%,

29 bis 20 Tage                        50%,

21 bis 1 Tage                          90%,

Nichtantritt/Abbruch                100% von den Gesamtkosten.

 

(5) Wird die Leistung während der Durchführung abgebrochen oder gekündigt und ist der Leistungsempfänger Minderjährig im Sinne des §106 BGB, verpflichten sich der/die Erziehungsberechtigte/n eine Abholung zu organisieren.

(6) Anfallende zusätzliche Stornierungskosten, die von Dritten erhoben werden, werden von Seiten des/der Auflösers/-in übernommen.

(7) Wir können den Vertrag ohne Einhaltung von Kündigungsfristen kündigen, wenn der/die Leistungsempfänger/-in die Durchführung nachhaltig stört oder in solchen Maßen vertragswidrig handelt, dass eine sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Diesbezüglich behalten wir uns den Anspruch auf den vollen vereinbarten Preis vor.

(8) Wird die Leistung infolge unvorhergesehener höherer Gewalt, wie Brand, Unwetter, Erdbeben, Streiks, Unfälle, Krieg, Unruhen, Naturkatastrophen erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt und können infolge der höheren Gewalt Gefahren für Leib und Leben nicht ausgeschlossen werden, so können beide Seiten den Vertrag kündigen. Bereits geleistete Zahlungen können nicht zurückgefordert werden. Leistungen die bis zu diesem Zeitpunkt geleistet wurden, werden zu 100% vom Auftraggeber übernommen. Daraus entstehende Mehrkosten werden von beiden Seiten zur Hälfte übernommen. Kosten die aufgrund von Leistungen Dritter erhoben werden, bleiben unberührt.

(9) Bei Höherer Gewalt handelt es sich um ein von außen kommendes, außergewöhnliches und unvorhersehbares Ereignis, das auch bei äußerster Sorgfalt der Betroffenen nicht verhindert werden kann.

 

§8 Haftung

(1) Wir haften im Rahmen unserer abgeschlossenen Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die auf unser Verschulden zurückzuführen sind.

(2) Die Teilnahme des/der Leistungsempfängers/-in an den Angeboten übernimmt er/sie auf eigene Gefahr.

(3) Wir haften nicht für Leistungen oder Leistungsstörungen von Drittanbietern. Wir übernehmen keine Haftung für vermittelte Leistungen, die im Rahmen von Fremdleistung geleistet werden.

(4) Ist der/die Leistungsempfänger/-in Minderjährig, haften wir für Schäden die der Minderjährige widerrechtlich einem Dritten zufügt, nur bei Verletzung der Aufsichtspflicht. Die Verletzung der Aufsichtspflicht muss der geschädigte Dritte Nachweisen.

(5) Beeinträchtigung und Ausfall unserer Leistungen durch höhere Gewalt berühren nicht die vertraglichen Vergütungsansprüche bis zum Zeitpunkt des Eintritts der höheren Gewalt. Dazu gehören ebenfalls die Situationen, dass eine Veranstaltung aus ökologischen oder anderen Gründen des Naturschutzes nicht wie geplant durchgeführt werden kann. Insbesondere zählen hierzu Fels-, Gelände- und Flusssperrungen.

(6) Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haften wir im Übrigen nicht. Die in den Sätzen 1 – 3 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen ist.

(7) Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

 

§9 Datenschutz

(1) Sollten personenbezogene Daten (z.B. Namen, Anschrift, E-Mailadresse, Telefonnummern, etc.) erhoben werden, verpflichten wir uns dazu, Ihr vorheriges Einverständnis einzuholen. Wir verpflichten uns dazu, keine Daten an Dritte weiterzugeben, es sei denn, Sie haben vorher eingewilligt.

(2) Wir weisen darauf hin, dass die Übertragung von Daten im Internet (z.B. per Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Danach kann ein fehlerfreier und störungsfreier Schutz der Daten gegenüber Dritten nicht vollständig gewährleistet werden. Diesbezüglich ist unsere Haftung ausgeschlossen.

(3) Dritte sind nicht dazu berechtigt, Kontaktdaten für gewerbliche Aktivitäten zu nutzen.

(4) Sie haben jeder Zeit das Recht, von uns über den Sie betreffenden Datenbestand vollständig und unentgeltlich Auskunft zu erhalten.

(5) Des Weiteren besteht ein Recht auf Berichtigung/Löschung/Einschränkung von Daten oder deren Verarbeitung für den Nutzer.

 

§10 Widerrufsrecht

(1) Wir gewähren dem Auftraggeber ein 14-tägiges Widerrufsrecht, beginnend ab dem Abschluss des Vertrages. Zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung. Einen Nachweis über die rechtzeitige Absendung behalten wir uns vor.

(2) Der Widerruf sollte schriftlich erfolgen und eindeutig als Widerruf gekennzeichnet sein.

(3) Bei einem Widerruf sind wir nicht mehr an die vertraglichen Bedingungen gebunden.

(4) Alle bis zum Zeitpunkt des Widerrufs erhaltenen Zahlungen sind von uns zurückzuerstatten.

(5) Anfallende Rücktransportkosten nach Erhalt des Widerrufs werden von uns übernommen.

(6) Haben wir die Leistung nach ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers begonnen und ihn auf das Erlöschen des Widerrufs nach Beendigung der Leistung hingewiesen und alle nach den vertraglichen Bestimmungen Leistungen vollständig erbracht, gilt der Widerruf als erloschen.

 

§11 Vertragsobliegenheiten

(1) Ansprüche aus dem Vertrag können nur von dem/der Auftraggeber/-in geltend gemacht werden, eine Abtretung der Leistung ist nur dann zulässig, wenn der Leistungsempfänger Minderjährig ist.

(2) Wir verpflichten uns, unsere vertraglich zugesicherten Leistungen in Person des gesetzlichen Vertreters, Angestellte/n oder einen beauftragten Erfüllungsgehilfen/-in durchzuführen.

(3) Verändert sich durch ein weiteres Rechtsgeschäft der/die Inhaber/-in, übernimmt dieser alle vertraglich ausgehandelten Rechte und Pflichten.

(4) Eine Kündigung aufgrund des Überganges ist unwirksam.

 

§12 Ausrüstungsüberlassung

(1) Ausrüstung die wir dem/der Auftraggeber/-in im Rahmen unserer vertraglich zugesicherten Leistung überlassen, muss sorgsam behandelt werden. Durch den/der Auftraggeber/-in abhanden gekommene oder durch unsachgemäße Behandlung oder durch Beschädigung unbrauchbar gewordene Ausrüstung/en werden von dem/der Auftraggeber/-in durch den Widerbeschaffungswert ersetzt.

(2) Wir empfehlen für die persönliche Ausrüstung eine passende Versicherung abzuschließen und übernehmen keine Haftung an der persönlichen Ausrüstung

(3) Für Ausrüstung die von einem/r Fremdanbieter/-in im Rahmen der vertraglichen Leistung zu Verfügung gestellt wird, gelten die entsprechenden Bedingungen des/der Drittanbieters/-in.

§13 Teilnahmebedingungen

(1) Voraussetzung an der Teilnahme sind eine erforderliche gesunde körperliche Verfassung und ein Mittelmaß an Kondition. Im Zweifelsfalle können wir ein Einverständnis des/der Hausarztes/-ärztin einfordern oder den/die Auftraggeber/-in auffordern mit einem/-r Haus- oder Facharzt/-ärztin zu sprechen.

(2) Der/Die Auftraggeber/-in verpflichtet sich uns über eventuelle Krankheiten, Medikamenteneinnahmen oder Behinderungen zu unterrichten, um mögliche Gefahren abwähren zu können und besondere Leistungserbringungen treffen zu können. Alle diesbezüglich erhaltenen Daten werden von uns streng vertraulich behandelt.

(3) Wir behalten uns vor im Zweifelsfalle den/die Auftraggeber/-in von Leistungen auszuschließen. Daraus anfallende Mehrkosten übernimmt der/die Auftraggeber/-in.

 

§14 Gerichtsbarkeit

(1) Der/Die Auftraggeber/-in kann uns nur an unseren derzeitigen Sitz verklagen. Wir befinden uns im Gerichtstand der sächsischen Landeshauptstadt Dresden.

(2) Für unsere Klagen ist der Sitz des/der Auftraggebers/-in maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder gegen Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben; sowie Personen, die nach Abschluss der Leistung ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist unser Sitz maßgebend.

 

§15 Aufsichtspflicht

(1) Während der Erbringung unsere Leistung übernehmen wir die Aufsichtspflicht bei minderjährigen Leistungsempfängern/-innen.

(2) Eine Verletzung der Aufsichtspflicht ist Abhängig von der individuellen Persönlichkeit des/der Minderjährigen und der vorherrschenden Situation.

(3) Wir verpflichten uns Auskunft über die entsprechenden Fähigkeiten und Krankheiten des/der Minderjährigen einzuholen und zu verfügen. Ebenfalls holen wir Informationen über örtliche Gegebenheiten sowie Schutzbestimmungen ein. Wir informieren den/die Minderjährige/n über mögliche Gefahren, den korrekten Umgang mit der verwendeten Ausrüstung und über wichtige Verhaltensregeln.

(4) Wir vergewissern uns das der/die Minderjährige erteilte Vorgaben einhält, aufgestellte Regeln verstanden hat und befolgt.

(5) Werden Regeln missachtet oder Anweisungen nicht befolgt, werden wir eingreifen. Treten weitere Verletzungen auf, behalten wir uns den Abbruch der Leistung vor. Bei einem Abbruch aus diesem Grund ist der Auftraggeber/-in dazu verpflichtet eine Rückreise zu organisieren und die Kosten dafür zu übernehmen. Unser vertraglicher Anspruch bleibt bestehen.

(6) Im Falle eines Abbruchs der Leistung obliegt uns die Aufsichtspflicht bis zur Übergabe an den/der Auftraggeber/-in, gesetzlichen Erziehungsberechtigten oder Abholberechtigten.

 

§16 Allgemeine Bestimmungen

(1) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland

(2) Die Geschäftsbestimmungen entsprechen dem Stand vom 01.12.2022 und gelten für aktuelle Leistungen.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

 

 

 

 

Erlebnispädagogisches Bildungsnetzwerk GbR

Robert Berthold & Christian Rockstroh

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